Sie wurden in einen Autounfall verwickelt und sind nicht der Unfallverursacher? Nach dem Autounfall klagen Sie über körperliche Schmerzen und wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Gemäß dem § 253 BGB haben Sie als Unfallopfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld kann nur gefordert werden, wenn Sie einen immateriellen, also körperlichen Schaden erlitten haben. Bei einem materiellen Schaden, auch Sachschaden genannt, entfällt der Anspruch auf Schmerzensgeld. In diesem Fall können Sie einen Sachschadensersatz fordern. Hier erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wie die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet wird, wie Sie den Anspruch auf Schmerzensgeld mit einem Kfz-Gutachten geltend machen und Tipps, wie Sie als Unfallgeschädigter weiter vorgehen.
Das Wichtigste vorab in Kürze
- Als Unfallverursacher besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur der Geschädigte kann Schmerzensgeld fordern.
- Schmerzensgeld kann nur bei einem immateriellen Schaden, körperlicher oder physischer Natur gefordert werden.
- Bei einem Sachschaden kann das Unfallopfer einen Schadensersatz fordern.
- Die Höhe des Schmerzensgeldes kann nicht pauschalisiert werden und ist abhängig von der Schwere und Dauer der Verletzungen.
- Ein Kfz-Gutachten kann die Beweislage verdichten und bei der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruches von Vorteil sein.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Bei einem Verkehrsunfall gibt es immer einen Unfallverursacher und ein Unfallopfer. Nur das Unfallopfer hat in dieser Situation einen gesetzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Damit der Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, muss nachgewiesen werden, dass das Unfallopfer einen körperlichen oder physischen Schaden erlitten hat. Nach einem Verkehrsunfall können unterschiedliche körperliche oder psychische Beschwerden auftreten, abhängig von der Schwere des Unfalls. Erfahrungsgemäß gelten ein Schleudertrauma oder Prellungen als leichtere Verletzungen. Knochenbrüche, Verbrennungen, eine dauerhafte Bewegungseinschränkung und eine Querschnittslähmung gelten als schwerere körperliche Verletzungen, bei denen ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Auch physische Schäden, wie z. B. posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, können durch einen Unfall oder eine Verletzung entstehen und eine Entschädigung des Unfallopfers rechtfertigen.
Verjährung
Sollte der Unfall bereits einige Zeit zurückliegen und Sie haben bisher noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht, aber immer noch mit physischen oder körperlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen, können Sie bis zu drei Jahre nach dem Unfall eine Entschädigung fordern.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?
Nach einem Verkehrsunfall ist die Höhe des Schmerzensgeldes nicht pauschal zu ermitteln. Der Anspruch auf Schmerzensgeld und die Höhe des Betrages basieren auf einer Einzelfallbewertung. Es gibt sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die eine Orientierung bieten können, aber keine Garantie für die letztendliche Entschädigungssumme gewährleisten.
Faktoren, die bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes relevant sind:
- Die Schwere der Verletzung.
- Die Entstehung einer alltäglichen oder beruflichen Beeinträchtigung.
- Die Dauer und die Intensität der Schmerzen.
- Die Behandlungsdauer der Schmerzen. (Ob ambulant oder stationär)
- Die Entstehung von physischen Schäden nach dem Unfall.
Beispielhafte Darstellung der variierenden Höhe
Sofern eine Prellung nach einem Autounfall festgestellt wurde, ist die Höhe von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bei einer leichten Prellung ohne Folgeerscheinungen kann das Schmerzensgeld 300 – 500 Euro betragen. Bei einer schwereren Prellung mit Folgeerscheinungen oder mehreren Prellungen, kann die Höhe des Schmerzensgeldes 2.000 Euro oder mehr betragen.
Wer ist für die Berechnung des Schmerzensgeldes zuständig?
Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes kann über unterschiedliche Instanzen erfolgen. Die Ausgangslage kann darüber entscheiden, welche Instanz letztlich die sinnvollste ist.
Berechnung durch einen Anwalt
Bei einer außergerichtlichen Einigung wird die Höhe des Schmerzensgeldes von einem Anwalt ermittelt. Nach der Einschätzung und der Berechnung hilft ein Anwalt dabei, die Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Berechnung durch das Gericht
Ein gerichtliches Verfahren ist bei einem komplexen Fall oder einer ungewissen Schuldfrage notwendig. Das Gericht ermittelt die Umstände des Falles und berücksichtigt bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes die Schwere der Verletzung und die damit einhergehenden Folgen, in Form von körperlichen Einschränkungen oder physischer Belastungen.
Wie kann der Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden?
Damit die Schuldfrage ohne jeglichen Zweifel zu Gunsten des Unfallopfers festgestellt werden kann, ist sollte der folgende Ablauf zu beachten:
- Die Beweissicherung: Sammeln Sie Unterlagen wie Unfallbericht, Arztatteste und Fotos. Fordern Sie als zusätzlichen Beweis ein Kfz-Gutachten bzw. ein Unfallgutachten an.
- Die Kontaktaufnahme: Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers.
- Die Verhandlung: Einigen Sie sich auf einen Schmerzensgeldbetrag.
- Rechtlicher Beistand: Bei Komplikationen der Einigung auf einen Schmerzensgeldbetrag, konsultieren Sie einen Anwalt.
- Das Gerichtsverfahren: Sollte nach wie vor keine Einigung möglich sein, fordern Sie Ihr Schmerzensgeld mittels Gerichtsverfahren ein.
Wie hilfreich ist ein Kfz-Gutachten, für den Anspruch auf Schmerzensgeld?
Bei der Darlegung des Unfallverlaufs und der Entscheidung des Anspruches auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz ist eine fundierte Beweislage entscheidend für die spätere Entscheidung der Schuldfrage. Daher ist ein Unfallgutachten ein wichtiger Bestandteil der Beweissicherung.

Wir von Schäfertöns sind jederzeit für Sie erreichbar und helfen Ihnen, die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden nach einem Verkehrsunfall festzustellen und den Ablauf anhand der Schäden zu rekonstruieren. Als Geschädigter kommen keinerlei Kosten auf Sie zu, weder der Anruf noch das Gutachten wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ohne weiteres geltend gemacht werden kann und verdichten Sie Ihre Beweislage mithilfe unseres Kfz-Gutachtens! Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Kfz-Gutachten – Schadensersatz
Ein Schadensersatz gilt ausschließlich für materielle Sachschäden und kann nur von dem Geschädigten und nicht von dem Unfallverursacher in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, unmittelbar nach dem Unfall ein Kfz-Gutachten anzufordern. Dadurch kann das Ausmaß des Schadens ermittelt und der Schadensersatz geltend gemacht werden.
Kfz-Gutachten – Schmerzensgeld
Ein Gutachten belegt sowohl die Unfallursache als auch den Schaden am Fahrzeug. Entsteht mehr als nur ein materieller Schaden und es kommt zu einer körperlichen oder physischen Verletzung des Unfallopfers, können die durch einen Kfz-Gutachter dokumentierten Schäden am Fahrzeug die Plausibilität der Verletzungen unterstützen.
Verkehrsunfall in Bielefeld? - Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Raum Bielefeld verwickelt worden und möchten ein Kfz-Gutachten erstellen lassen? Wir erstellen für Sie ein kostenloses Gutachten! So können Sie die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden vollständig ersetzen lassen. Unser Kfz-Gutachten hilft Ihnen bei körperlichen Verletzungen, die Beweislast zu verdichten und den Anspruch auf Schmerzensersatz geltend zu machen.
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Fazit
Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes ist immer einzelfallabhängig und kann nicht pauschal bestimmt werden. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig einen Sachverständigen zu beauftragen, ein Kfz-Gutachten zu erstellen. So können Sie sicherstellen, dass die Beweislage im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder bei Konsultierung eines Anwalts aussagekräftig ist und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht wird.
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