Schmerzensgeld nach Unfall – Worauf müssen Sie achten? 

Autor: Guido Schäfertöns

Sie wurden in einen Autounfall verwickelt und sind nicht der Unfallverursacher? Nach dem Autounfall klagen Sie über körperliche Schmerzen und wissen nicht, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben? Gemäß dem § 253 BGB haben Sie als Unfallopfer einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Schmerzensgeld kann nur gefordert werden, wenn Sie einen immateriellen, also körperlichen Schaden erlitten haben. Bei einem materiellen Schaden, auch Sachschaden genannt, entfällt der Anspruch auf Schmerzensgeld. In diesem Fall können Sie einen Sachschadensersatz fordern. Hier erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wie die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet wird, wie Sie den Anspruch auf Schmerzensgeld mit einem Kfz-Gutachten geltend machen und Tipps, wie Sie als Unfallgeschädigter weiter vorgehen. 

Das Wichtigste vorab in Kürze

  • Als Unfallverursacher besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Nur der Geschädigte kann Schmerzensgeld fordern
  • Schmerzensgeld kann nur bei einem immateriellen Schaden, körperlicher oder physischer Natur gefordert werden.
  • Bei einem Sachschaden kann das Unfallopfer einen Schadensersatz fordern. 
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes kann nicht pauschalisiert werden und ist abhängig von der Schwere und Dauer der Verletzungen.
  • Ein Kfz-Gutachten kann die Beweislage verdichten und bei der Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruches von Vorteil sein.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Bei einem Verkehrsunfall gibt es immer einen Unfallverursacher und ein Unfallopfer. Nur das Unfallopfer hat in dieser Situation einen gesetzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Damit der Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann, muss nachgewiesen werden, dass das Unfallopfer einen körperlichen oder physischen Schaden erlitten hat. Nach einem Verkehrsunfall können unterschiedliche körperliche oder psychische Beschwerden auftreten, abhängig von der Schwere des Unfalls. Erfahrungsgemäß gelten ein Schleudertrauma oder Prellungen als leichtere Verletzungen. Knochenbrüche, Verbrennungen, eine dauerhafte Bewegungseinschränkung und eine Querschnittslähmung gelten als schwerere körperliche Verletzungen, bei denen ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Auch physische Schäden, wie z. B. posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, können durch einen Unfall oder eine Verletzung entstehen und eine Entschädigung des Unfallopfers rechtfertigen. 

Verjährung 

Sollte der Unfall bereits einige Zeit zurückliegen und Sie haben bisher noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht, aber immer noch mit physischen oder körperlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen, können Sie bis zu drei Jahre nach dem Unfall eine Entschädigung fordern.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Höhe des Schmerzensgeldes nicht pauschal zu ermitteln. Der Anspruch auf Schmerzensgeld und die Höhe des Betrages basieren auf einer Einzelfallbewertung. Es gibt sogenannte Schmerzensgeldtabellen, die eine Orientierung bieten können, aber keine Garantie für die letztendliche Entschädigungssumme gewährleisten.

Faktoren, die bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes relevant sind: 

  • Die Schwere der Verletzung. 
  • Die Entstehung einer alltäglichen oder beruflichen Beeinträchtigung. 
  • Die Dauer und die Intensität der Schmerzen.
  • Die Behandlungsdauer der Schmerzen. (Ob ambulant oder stationär)
  • Die Entstehung von physischen Schäden nach dem Unfall. 

Beispielhafte Darstellung der variierenden Höhe

Sofern eine Prellung nach einem Autounfall festgestellt wurde, ist die Höhe von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Bei einer leichten Prellung ohne Folgeerscheinungen kann das Schmerzensgeld 300 – 500 Euro betragen. Bei einer schwereren Prellung mit Folgeerscheinungen oder mehreren Prellungen, kann die Höhe des Schmerzensgeldes 2.000 Euro oder mehr betragen. 

Wer ist für die Berechnung des Schmerzensgeldes zuständig?

Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes kann über unterschiedliche Instanzen erfolgen. Die Ausgangslage kann darüber entscheiden, welche Instanz letztlich die sinnvollste ist. 

Berechnung durch einen Anwalt

Bei einer außergerichtlichen Einigung wird die Höhe des Schmerzensgeldes von einem Anwalt ermittelt. Nach der Einschätzung und der Berechnung hilft ein Anwalt dabei, die Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. 

Berechnung durch das Gericht

Ein gerichtliches Verfahren ist bei einem komplexen Fall oder einer ungewissen Schuldfrage notwendig. Das Gericht ermittelt die Umstände des Falles und berücksichtigt bei der Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes die Schwere der Verletzung und die damit einhergehenden Folgen, in Form von körperlichen Einschränkungen oder physischer Belastungen.

Wie kann der Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden?

Damit die Schuldfrage ohne jeglichen Zweifel zu Gunsten des Unfallopfers festgestellt werden kann, ist sollte der folgende Ablauf zu beachten: 

  1. Die Beweissicherung: Sammeln Sie Unterlagen wie Unfallbericht, Arztatteste und Fotos. Fordern Sie als zusätzlichen Beweis ein Kfz-Gutachten bzw. ein Unfallgutachten an. 
  2. Die Kontaktaufnahme: Informieren Sie die Versicherung des Unfallverursachers.
  3. Die Verhandlung: Einigen Sie sich auf einen Schmerzensgeldbetrag. 
  4. Rechtlicher Beistand: Bei Komplikationen der Einigung auf einen Schmerzensgeldbetrag, konsultieren Sie einen Anwalt. 
  5. Das Gerichtsverfahren: Sollte nach wie vor keine Einigung möglich sein, fordern Sie Ihr Schmerzensgeld mittels Gerichtsverfahren ein. 

Wie hilfreich ist ein Kfz-Gutachten, für den Anspruch auf Schmerzensgeld?

Bei der Darlegung des Unfallverlaufs und der Entscheidung des Anspruches auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz ist eine fundierte Beweislage entscheidend für die spätere Entscheidung der Schuldfrage. Daher ist ein Unfallgutachten ein wichtiger Bestandteil der Beweissicherung. 

Kfz-Gutachten vor Ort durch Schäfertöns

Wir von Schäfertöns sind jederzeit für Sie erreichbar und helfen Ihnen, die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden nach einem Verkehrsunfall festzustellen und den Ablauf anhand der Schäden zu rekonstruieren. Als Geschädigter kommen keinerlei Kosten auf Sie zu, weder der Anruf noch das Gutachten wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ohne weiteres geltend gemacht werden kann und verdichten Sie Ihre Beweislage mithilfe unseres Kfz-Gutachtens! Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Kfz-Gutachten – Schadensersatz

Ein Schadensersatz gilt ausschließlich für materielle Sachschäden und kann nur von dem Geschädigten und nicht von dem Unfallverursacher in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, unmittelbar nach dem Unfall ein Kfz-Gutachten anzufordern. Dadurch kann das Ausmaß des Schadens ermittelt und der Schadensersatz geltend gemacht werden.

Kfz-Gutachten – Schmerzensgeld

Ein Gutachten belegt sowohl die Unfallursache als auch den Schaden am Fahrzeug. Entsteht mehr als nur ein materieller Schaden und es kommt zu einer körperlichen oder physischen Verletzung des Unfallopfers, können die durch einen Kfz-Gutachter dokumentierten Schäden am Fahrzeug die Plausibilität der Verletzungen unterstützen. 

Verkehrsunfall in Bielefeld? - Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Raum Bielefeld verwickelt worden und möchten ein Kfz-Gutachten erstellen lassen? Wir erstellen für Sie ein kostenloses Gutachten! So können Sie die an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schäden vollständig ersetzen lassen. Unser Kfz-Gutachten hilft Ihnen bei körperlichen Verletzungen, die Beweislast zu verdichten und den Anspruch auf Schmerzensersatz geltend zu machen

Wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar und vereinbaren noch am selben Tag einen Termin für die Begutachtung. Wir übernehmen nicht nur die Erstellung, sondern reichen das Gutachten auch bei der zuständigen Versicherung ein und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Für das Gutachten müssen Sie nicht zu uns kommen, wir kommen direkt zum Unfallort. Sowohl der Anruf bei uns als auch die Erstellung des Gutachtens ist für Unfallopfer immer kostenlos!

Fazit

Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes ist immer einzelfallabhängig und kann nicht pauschal bestimmt werden. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig einen Sachverständigen zu beauftragen, ein Kfz-Gutachten zu erstellen. So können Sie sicherstellen, dass die Beweislage im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder bei Konsultierung eines Anwalts aussagekräftig ist und Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht wird. 

Als erfahrene Spezialisten für Kfz-Gutachten bieten wir Unfallopfern ein kostenloses Rundum-sorglos-Paket und sorgen noch am selben Tag für ein umfassendes und aussagekräftiges Gutachten. Damit sind Sie auf der sicheren Seite! 

Verkehrsunfall in Bielefeld? Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie sich ein Kfz-Gutachten erstellen.

Wochenende und 24h Notdienst:

Sie können in dringenden Fällen unseren 24h-Service über das Handy nutzen

Ähnliche Beiträge

Uncategorized
admin

Schmerzensgeld nach Unfall – Worauf müssen Sie achten? 

Nach einem Verkehrsunfall ist das Unfallopfer mit den Fahrzeugschäden und körperlichen oder physischen Verletzungen konfrontiert. Die Kosten der entstandenen materiellen Schäden können durch die Forderung eines Schadensersatzes und mithilfe eines aussagekräftigen Kfz-Gutachtens eingefordert werden. Bei körperlichen und physischen Verletzungen ist der Anspruch auf Schmerzensgeld zu fordern. Um die Beweislage zu verdichten und die Aussagekraft zu unterstützen, hilft die kostenlose Erstellung eines Unfallgutachtens. Wir von Kfz-Gutachter Schäfertöns sind darauf spezialisiert, das Gutachten sachgemäß und noch am selben Tag zu erstellen. Wir lassen Sie nicht im Stich und helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend zu machen.

Weiterlesen »
Uncategorized
admin

Gegnerische Versicherung zahlt nicht nach Gutachten – was tun?

Nach einem Unfall erstellt ein Kfz-Gutachter eine genaue Schadensbewertung – doch was tun, wenn die gegnerische Versicherung trotzdem nicht zahlt? Oft werden Zahlungen verzögert oder unberechtigte Kürzungen vorgenommen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich erfolgreich gegen verweigerte Zahlungen wehren können.

Weiterlesen »
Weißes Auto mit einem Kratzer
Uncategorized
admin

Mietwagen-Kratzer nicht bemerkt – Wer haftet und was tun?

Sie haben Ihren Mietwagen zurückgegeben und erhalten plötzlich eine Schadensforderung für einen Kratzer, den Sie nicht bemerkt haben? Wer muss in diesem Fall den Schaden beweisen, und wer zahlt die Reparaturkosten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich vor unberechtigten Forderungen schützen und wann ein Kfz-Gutachter helfen kann. Lesen Sie jetzt, worauf es ankommt.

Weiterlesen »
Uncategorized
admin

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Ein unverschuldeter Unfall bringt oft nicht nur Ärger, sondern auch den Verlust der Mobilität mit sich. In solchen Fällen kann eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt werden, um den finanziellen Nachteil auszugleichen. Ob Tagessätze, Alternativen wie Mietwagen oder aktuelle rechtliche Entwicklungen – es gibt viele Aspekte, die beachtet werden müssen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Entschädigung berechnet wird und wie ein Kfz-Gutachter wie Schäfertöns Sie dabei unterstützen kann. So sichern Sie Ihre Ansprüche unkompliziert und erfolgreich!

Weiterlesen »