Müssen wir keine Kostenvoranschläge mehr schreiben?
Nicht in jedem Fall entfällt ein eigener Kostenvoranschlag. Bei einer Gutachtenerstellung übernehmen wir die Zusammenführung und Dokumentation der Kalkulation. Ihre Werkstatt liefert weiterhin die erforderlichen technischen Angaben. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag die passende Lösung sein.
Wie entsteht die gemeinsame Reparaturkalkulation?
Sie bringen Reparaturweg, Teilepreise und Arbeitszeiten ein. Wir besprechen die Angaben mit Ihnen, prüfen sie sachverständig und übernehmen die abschließende Bewertung im Gutachten.
Bleibt das Gutachten unabhängig?
Ja. Die Werkstatt unterstützt mit technischen Informationen. Die Verantwortung für Prüfung, Bewertung und Ergebnis liegt beim Gutachter.
Können Sie das Fahrrad in unserer Werkstatt begutachten?
Den Ort und Termin stimmen wir fallbezogen mit Ihnen ab. Teilen Sie uns dafür Ihren Standort und die Art des Schadens mit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Fahrradmodell, Ausstattung, Kaufbeleg soweit vorhanden, Angaben zum Schaden und bereits verfügbare Reparaturinformationen. Welche Unterlagen wir konkret brauchen, klären wir im Erstgespräch. Kundendaten übermitteln Sie erst, wenn die Berechtigung und ein geeigneter Übermittlungsweg geklärt sind.
Wer beauftragt und bezahlt das Gutachten?
Das klären wir vor Beginn ausdrücklich mit den Beteiligten. Eine Anfrage Ihrer Werkstatt ist noch kein Gutachtenauftrag. Eine Kostenerstattung durch eine Versicherung ist vom Einzelfall abhängig und wird nicht garantiert.
Wie schnell ist das Gutachten fertig?
Den zeitlichen Rahmen nennen wir nach Sichtung des Falls. Er hängt unter anderem vom Schadenumfang, benötigten Unterlagen und zusätzlichen Prüfungen ab.
Können wir anschließend die Reparatur übernehmen?
Ja, wenn Ihre Kundin oder Ihr Kunde Sie separat damit beauftragt. Vor notwendigen Eingriffen sollte abgestimmt werden, welche Beweise und Schäden zunächst zu dokumentieren sind.