Was ist der Restwert beim Totalschaden?
Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, erhalten Sie: Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert
Das Wichtigste in Kürze
- Der Restwert ist der aktuelle Marktwert Ihres beschädigten Fahrzeugs.
- Bei Totalschaden gilt: Entschädigung = Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
- Versicherungen ermitteln oft einen überhöhten Restwert, um weniger zu zahlen.
- Ein unabhängiger Gutachter schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.
- Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nie unter dem im Gutachten genannten Restwert.
Der Restwert ist der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug noch hat. Die Versicherung hat ein klares Interesse daran, diesen Wert möglichst hoch anzusetzen, um weniger zahlen zu müssen.
Restwertbörsen: So funktioniert der Trick der Versicherungen
Viele Versicherungen nutzen sogenannte Restwertbörsen (z. B. AUTOonline, carmarket, DAT-Restwertbörse), um den Restwert Ihres Fahrzeugs künstlich in die Höhe zu treiben. Der Ablauf:
- Die Versicherung stellt Ihr beschädigtes Fahrzeug mit Fotos und Gutachtendaten in einer bundesweiten Online-Börse ein.
- Händler und Verwerter aus ganz Deutschland geben Gebote ab – oft aus 500 km Entfernung oder mehr.
- Das höchste Gebot wird als Restwert angesetzt – auch wenn kein lokaler Händler diesen Preis zahlen würde.
- Der höhere Restwert wird von Ihrem Wiederbeschaffungswert abgezogen – Sie erhalten weniger Geld.
Vorteile und Nachteile der Restwertbörsen
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Bundesweiter Markt mit vielen Käufern | Gebote oft unrealistisch hoch |
| Schnelle Abwicklung möglich | Käufer oft nicht in Ihrer Region |
| Transparente Angebote | Versicherung nutzt höchstes Gebot gegen Sie |
| Fahrzeug wird abgeholt | Lokaler Marktwert wird ignoriert |
So manipulieren Versicherungen den Restwert
Versicherungen haben verschiedene Strategien, um den Restwert nach oben zu treiben und damit Ihre Entschädigung zu senken:
- Bundesweite Restwertbörsen statt regionaler Angebote: Die Versicherung holt Gebote aus ganz Deutschland ein, obwohl der BGH den regionalen Markt als maßgeblich erklärt hat.
- Nachträgliche Restwertgebote: Auch nach Ihrem Gutachten kann die Versicherung höhere Angebote vorlegen. Sie müssen diese aber nur akzeptieren, wenn das Fahrzeug noch nicht verkauft ist und der Käufer das Auto kostenlos bei Ihnen abholt.
- Druck auf schnellen Verkauf: Die Versicherung drängt Sie, das Fahrzeug sofort an einen bestimmten Händler zu verkaufen – oft zu einem scheinbar guten Preis, der aber Ihre Gesamtentschädigung senkt.
- Eigener Gutachter mit höherem Restwert: Die Versicherung beauftragt einen eigenen Gutachter, der den Restwert deutlich höher ansetzt als ein unabhängiger Sachverständiger.
Ihre Rechte beim Restwert: Die 3-Angebote-Regel
Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger ermittelt den regionalen Restwert auf Basis von:
- Mindestens 3 Angeboten von lokalen Autohändlern und Verwertern
- Regionalen Gebrauchtwagenplattformen
- Tatsächlichem Zustand und Reparierbarkeit des Fahrzeugs
Diese 3-Angebote-Regel ist in der Rechtsprechung fest verankert. Der Gutachter muss mindestens drei verwertbare Angebote aus der Region einholen, um einen realistischen Restwert zu ermitteln. Dieser Wert hat vor Gericht deutlich mehr Gewicht als Restwertbörsen-Angebote.
Ihr Recht nach BGH-Rechtsprechung: Nach dem BGH-Urteil (Az. VI ZR 432/10) müssen Sie nur dann auf ein Restwertgebot eingehen, wenn der Käufer das Fahrzeug zu dem gebotenen Preis in Ihrer Region abholt. Bundesweite Börsen-Angebote sind nicht bindend, sofern Sie Ihr Fahrzeug zum im Gutachten genannten Restwert verkaufen oder behalten.
Fiktive Abrechnung beim Totalschaden
Sie können auch fiktiv abrechnen: Sie erhalten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Mehr dazu: Fiktive Abrechnung.
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7 wichtige Tipps zum Restwert
- Kein Vorschnellverkauf: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht, bevor der Gutachter es besichtigt hat.
- Restwertangebote prüfen: Lassen Sie Angebote aus Restwertbörsen von Ihrem Gutachter bewerten.
- 3 lokale Angebote einholen: Vergleichen Sie regional, nicht bundesweit.
- Nicht unter Gutachtenwert verkaufen: Der im Gutachten genannte Restwert ist Ihre Untergrenze.
- Schriftlich dokumentieren: Notieren Sie alle Angebote mit Datum, Händlername und Betrag.
- Widerspruch einlegen: Lehnen Sie überhöhte Restwertansätze der Versicherung schriftlich ab.
- Fahrzeug behalten: Sie können das Auto auch behalten und erhalten den Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt.
Häufig gestellte Fragen zum Restwert
Muss ich mein Fahrzeug zum Restwert verkaufen?
Nein. Sie können das Fahrzeug behalten und den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert erhalten. Sie können das Fahrzeug auch selbst reparieren oder in einem anderen Zustand weiterverkaufen.
Was wenn die Versicherung einen höheren Restwert ansetzt?
Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich und verweisen Sie auf das unabhängige Gutachten. Der im Gutachten ermittelte Restwert auf Basis regionaler Angebote ist maßgeblich. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
Kann ich den Restwert selbst ermitteln?
Theoretisch ja, aber davon ist abzuraten. Nur ein unabhängiger Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das vor Gericht Bestand hat. Selbst eingeholte Angebote werden von Versicherungen in der Regel nicht anerkannt.
Was passiert, wenn ich mein Auto bereits verkauft habe?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Gutachten oder zu einem höheren Preis als dem Gutachten-Restwert verkauft haben, kann die Versicherung den tatsächlichen Verkaufspreis als Restwert ansetzen. Verkaufen Sie daher nie vor dem Gutachten.
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