Unfall – was tun?
Der komplette Leitfaden Schritt für Schritt

Ein glatzköpfiger Mann in Anzug und weißem Hemd lächelt nach draußen, hinter ihm ein verschwommenes modernes Gebäude.
Autor: Guido Schäfertöns

Ein Unfall passiert schnell – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert. Doch was tun nach einem Verkehrsunfall? Die richtigen Schritte in den ersten Minuten können entscheidend sein: für Ihre Sicherheit, Ihre rechtliche Absicherung und Ihre Versicherungsansprüche.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten – ob als Unfallbeteiligter, Zeuge oder wenn Sie einen anderen beschädigten Wagen entdecken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort anhalten und die Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten bei Verletzten (Notruf 112)
  • Polizei rufen (110) bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage
  • Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Unfallbericht ausfüllen
  • Versicherung informieren innerhalb von 24 Stunden
  • Kfz-Gutachter hinzuziehen für neutrale, rechtssichere Schadensbewertung

Schritt 1: Sofort anhalten und Unfallstelle sichern

Das Wichtigste nach einem Unfall: Bleiben Sie ruhig und halten Sie sofort an. Das Verlassen der Unfallstelle ohne anzuhalten ist Fahrerflucht – eine Straftat mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

So sichern Sie die Unfallstelle richtig:

  • Warnblinkanlage einschalten sofort nach dem Unfall
  • Warnweste anlegen (Pflicht für alle Fahrzeuginsassen!)
  • Warndreieck aufstellen: innerorts 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 200 m
  • Fahrzeug absichern: Motor aus, Handbremse, ggf. aus dem Verkehr fahren

Schritt 2: Erste Hilfe leisten

Sind Personen verletzt? Leisten Sie sofort Erste Hilfe – das ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 323c StGB: unterlassene Hilfeleistung). Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

  • Leicht Verletzte: beruhigen, aus dem Gefahrenbereich bringen
  • Schwer Verletzte: nur bei unmittelbarer Lebensgefahr (Brand) bewegen
  • Bewusstlose: stabile Seitenlage, Atemwege freihalten

Schritt 3: Wann müssen Sie die Polizei rufen?

Die Polizei ist in folgenden Fällen zwingend zu rufen:

  • Personenschäden jeder Art
  • Erhebliche Sachschäden (ab ca. 1.000 €)
  • Uneinigkeit über den Unfallhergang
  • Verdacht auf Alkohol oder Drogen beim Unfallgegner
  • Fahrerflucht des Unfallgegners
  • Schäden an fremdem Eigentum (geparktes Auto, Leitplanke, etc.)

Bei eindeutigen Blechschäden zwischen zwei identifizierten Fahrzeugen reicht ein gemeinsames Unfallprotokoll. Im Zweifel: immer Polizei rufen.

Schritt 4: Daten austauschen und Beweise sichern

Tauschen Sie mit allen Beteiligten folgende Daten aus:

  • Name, Adresse, Telefonnummer
  • Kennzeichen, Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Farbe)
  • Versicherungsname und Versicherungsnummer (steht auf der grünen Versicherungskarte)

Beweise sichern – das ist entscheidend:

  • Fotografieren Sie beide Fahrzeuge aus mehreren Winkeln
  • Fotografieren Sie die gesamte Unfallstelle mit Umgebung
  • Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen
  • Füllen Sie gemeinsam den europäischen Unfallbericht aus
  • Skizzieren Sie den Unfallhergang schematisch

Nach einem Unfall kommt es auf jedes Detail an. Schäfertöns Kfz-Gutachter dokumentiert Ihren Schaden lückenlos und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Jetzt kostenlos anrufen: 0160 / 5250000

Schritt 5: Versicherung informieren

Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall – auch wenn Sie nicht schuld sind. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Unfallbericht / European Accident Statement
  • Fotos der Unfallstelle und der Schäden
  • Polizeiliche Unfallaufnahmenummer (falls vorhanden)
  • Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen
  • Das Kfz-Gutachten (sollte vor der Reparatur erstellt werden!)

Schritt 6: Kfz-Gutachter einschalten – Ihr wichtigstes Recht

Als Unfallgeschädigter haben Sie bei Fremdverschulden das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung – bei Sachschäden ab ca. 750 €.

Was ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Sie tut:

  • Erstellt eine vollständige Schadensdokumentation mit Fotos
  • Bewertet den Wiederbeschaffungswert korrekt nach Marktlage
  • Berechnet den Restwert auf Basis regionaler Angebote
  • Kalkuliert die Reparaturkosten neutral und unabhängig
  • Erkennt versteckte Schäden, die sofort nicht sichtbar sind
  • Erstellt ein rechtssicheres Gutachten für Versicherung und Gericht

Wichtig: Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist nicht neutral – er arbeitet im Interesse der Versicherung. Bestehen Sie auf einem eigenen, unabhängigen Gutachten!

Zwei Situationen weichen von diesem Ablauf ab: Auf der Autobahn gelten wegen Geschwindigkeit und Absicherung eigene Regeln – was dann zu tun ist, steht in unserem Beitrag zum Unfall auf der Autobahn. Und wenn ein Reifenplatzer während der Fahrt die Ursache war, kommt es besonders auf die Spurensicherung am Reifen selbst an.

Häufige Fehler nach einem Unfall – diese sollten Sie vermeiden

  1. Schuld eingestehen: Sagen Sie niemals „Es tut mir leid“ oder „Das war mein Fehler“ – das ist Sache der Versicherungen und des Gutachters.
  2. Kein Unfallbericht: Ohne schriftliche Dokumentation sind Ihre Ansprüche schwer durchzusetzen.
  3. Auto reparieren lassen vor dem Gutachten: Warten Sie mit der Reparatur, bis das Gutachten erstellt wurde!
  4. Versicherungsgutachter akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
  5. Zu lange warten: Melden Sie den Schaden zeitnah – Verjährungsfristen beachten.

Unfall gehabt und unsicher, wie Sie vorgehen sollen? Schäfertöns Kfz-Gutachter ist 24/7 für Sie da – wir kommen direkt zu Ihnen. Jetzt anrufen: 0160 / 5250000

Fazit

Nach einem Unfall den Überblick zu behalten ist schwer – aber die richtigen Schritte machen den entscheidenden Unterschied. Anhalten, absichern, Erste Hilfe, Polizei (wenn nötig), Beweise sichern, Versicherung informieren und einen unabhängigen Kfz-Gutachter einschalten: So schützen Sie Ihre Rechte und erhalten die volle Entschädigung.

Wichtig: Beauftragen Sie den Gutachter möglichst noch am Unfalltag oder am Tag danach. Je früher die Beweissicherung erfolgt, desto besser sind Ihre Chancen auf eine vollständige Schadensregulierung. Als mobiler Kfz-Sachverständiger kommen wir direkt zu Ihnen – an die Unfallstelle, zur Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten.

Benötigen Sie Hilfe ? Jetzt kontaktieren