Kfz-Gutachter 24/7 verfügbar:
Viele Autobesitzer fragen sich: Wann brauche ich eigentlich einen Kfz-Gutachter? Die Antwort überrascht oft: öfter als gedacht. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schützt Sie vor unfairen Versicherungsleistungen, sichert Ihre rechtlichen Ansprüche und spart Ihnen am Ende oft erhebliche Summen – in vielen Fällen zahlt die gegnerische Versicherung sogar die Gutachterkosten.
Der häufigste und wichtigste Anlass: ein Unfall, bei dem der andere schuld ist. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Dies gilt bei Sachschäden ab ca. 750 €. Bei geringeren Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Warum nicht auf den Versicherungsgutachter vertrauen? Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse seiner Auftraggeber – der Versicherung. Er neigt dazu:
Ein unabhängiger Sachverständiger schützt Ihre Interessen.
Wird Ihr Fahrzeug nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, steht viel Geld auf dem Spiel. Versicherungen neigen dazu, den Wiederbeschaffungswert zu niedrig und den Restwert zu hoch anzusetzen – beides reduziert Ihre Auszahlung.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter:
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug kaufen? Ein Kaufgutachten schützt Sie vor teuren Überraschungen nach dem Kauf.
Ein Kfz-Sachverständiger prüft beim Gebrauchtwagen:
Die Kosten eines Kaufgutachtens (ca. 100–200 €) können Ihnen mehrere tausend Euro sparen – entweder durch das Aufdecken von Mängeln oder durch einen besseren Verhandlungspreis.
Unfall gehabt oder Fahrzeugkauf geplant? Schäfertöns Kfz-Gutachter berät Sie kostenlos und unverbindlich. Jetzt anrufen: 0160 / 5250000
Besitzen Sie einen Oldtimer, Youngtimer oder ein seltenes Fahrzeug? Ein Wertgutachten ist in diesen Fällen unverzichtbar.
Es wird benötigt für:
Ohne Wertgutachten zahlt die Versicherung im Schadensfall nur den statistischen Listenpreis – bei restaurierten oder seltenen Fahrzeugen oft weit unter dem tatsächlichen Wert.
Wenn nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt ist oder Versicherungen die Zahlung verweigern, wird ein unabhängiges Gutachten zum entscheidenden Beweismittel.
Ein von einem öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen erstelltes Gutachten ist vor Gericht als Beweismittel voll anerkannt und klärt:
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden gilt: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt alle Kosten für das Kfz-Gutachten – inklusive Anfahrt. Das ist gesetzlich verankert und von der Rechtsprechung bestätigt. Bereits ab einem Schaden von etwa 750 Euro haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Wichtig zu wissen: Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren. Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht – unabhängig davon, was Ihnen die gegnerische Versicherung am Telefon mitteilt. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt im Schnitt 15 bis 30 Prozent höhere Schadensbeträge als Versicherungsgutachten.
Tipps zur Kostenerstattung:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall tragen Sie die Gutachterkosten in der Regel selbst. Allerdings kann sich ein Gutachten auch hier lohnen, wenn die eigene Kaskoversicherung den Schaden regulieren soll – denn auch hier schützt ein unabhängiges Gutachten vor einer zu niedrigen Schadensregulierung.
Ein Kfz-Gutachten lohnt sich in vielen Situationen – nicht nur nach dem klassischen Verkehrsunfall. Ob Totalschaden-Bewertung, Gebrauchtwagenkauf, Oldtimer-Wertermittlung oder Haftungsstreitigkeit: Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger von Schäfertöns schützt Ihre finanziellen Interessen und sichert Ihre Ansprüche rechtssicher ab.
Gerade weil Versicherungen zunehmend versuchen, Schadenssummen zu drücken und eigene Gutachter einzusetzen, ist ein unabhängiges Gutachten heute wichtiger denn je. In den meisten Unfallsituationen mit Fremdverschulden zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig – Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.
Handeln Sie schnell: Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Schadensereignis. Als mobiler Kfz-Gutachter in NRW und Niedersachsen sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort – auch am Wochenende.