Wildunfall – das sollten Sie wissen! 

Autor: Guido Schäfertöns

Kennen Sie das auch, Sie sind in der Dämmerung auf wenig befahrenen Landstraßen von Wald und Wiesen umgeben unterwegs und wissen nicht, ob gleich ein Reh vor Ihr Auto springt? Wirklich niemand kann einen Wildunfall gebrauchen, leider geschehen sie häufig und doch völlig unerwartet. In solchen Momenten zählt jede Sekunde, und viele Autofahrer sind unsicher: Wie reagiere ich richtig? Wer muss informiert werden? Und zahlt meine Versicherung den Schaden überhaupt? In diesem Blogartikel erfahren Sie, wann Wildunfälle am häufigsten vorkommen, wie Sie das Risiko deutlich verringern können, welche Schritte nach einem Unfall wichtig sind und unter welchen Bedingungen Ihre Kfz-Versicherung für die Schäden aufkommt. Kurz gesagt: Alles, was Sie wissen müssen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.

Das Wichtigste vorab in Kürze

  • Wildunfälle passieren statistisch am häufigsten im April, Mai und Oktober bis Dezember, besonders bei Morgen- und Abenddämmerung.

  • Beim Wildunfall unbedingt Ruhe bewahren, Warnblinker & Weste nutzen, Polizei und ggf. Jäger rufen. Machen Sie Fotos, um sich eine Wildunfallbescheinigung zu sichern.

  • Teilkasko übernimmt Schäden durch jagdbares Haarwild, Vollkasko kann auch Ausweichmanöver und Schäden mit Tieren aller Art abdecken.

  • Nach dem Unfall nicht mit dem Tier interagieren, Unfallstelle absichern, Tier nicht ins Auto laden (Wilderei), eventuell Nachsuche durch Jäger.

  • Auch wenn der Unfall nicht unmittelbar auffällt oder das Tier verschwunden ist: immer melden, sonst droht Bußgeld und ggf. kein Versicherungsschutz.

Wann passieren Wildunfälle am häufigsten?

Die Gefahr eines Wildunfalls ist nicht zufällig verteilt. Statistisch geschehen die meisten Wildunfälle in den Monaten April, Mai und Oktober bis Dezember, besonders zur Dämmerung, da Wildtiere dann sehr aktiv sind. Die Zeitumstellung und wechselnde Tageslängen erhöhen zusätzlich die Gefahr. Die häufigsten Unfalltiere sind Rehe und Wildschweine

Was tun bei einem Wildunfall

  • Absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  • Notruf bei Verletzten (112) oder Polizei (110) rufen. In vielen Bundesländern verständigt die Polizei auch den Jäger (in NRW oft keine Meldepflicht, aber dennoch sinnvoll).
  • Tier nicht berühren, auch kein totes Tier mitnehmen – das ist strafbar (§ Tierschutzgesetz, Wilderei).
  • Beweise sichern: Fotos von Unfallort, Wagen, Wildtier; Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger besorgen.
  • Meldung an Versicherung möglichst binnen fünf Tagen mit Bescheinigung einreichen – Fahrzeug erst säubern, wenn Versicherung informiert ist.

Sie hatten einen Wildunfall? Lassen Sie jetzt den Schaden professionell prüfen!

Ein Wildunfall ist schnell passiert – doch ohne ein fachgerechtes Gutachten bleibt oft unklar, ob Ihre Versicherung den Schaden übernimmt. Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche und lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Gutachter prüfen.

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Wildunfälle vermeiden?

Auch wenn Wildunfälle häufig und oft aus dem Nichts passieren, besteht die Möglichkeit die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls zu minimieren. 

Fahrverhalten anpassen

Bei Dämmerung, in Waldgebieten und entlang von Feldern vorsichtiger fahren: Fuß vom Gas, bremsbereit sein, vermeiden Sie unbedingt ein riskantes Ausweichmanöver, dadurch können Sie sich und andere im Straßenverkehr beteiligte Personen in Gefahr bringen. Zeigt ein Tier sich, lieber abblenden, hupen und bremsen. 

Technische Hilfsmittel und Infrastruktur

Passive Reflektoren (Wildwarner) an Leitpfosten, aktive optische oder akustische Systeme – ihre Wirkung ist nicht eindeutig nachgewiesen, erfordert regelmäßige Wartung. Auch Wildschutzzäune und Grünbrücken an Unfallschwerpunkten helfen.

Wenn Sie den Wildunfall nicht vermeiden konnten, wissen Sie jetzt zumindest wie sie hätten vorgehen sollen und sind im Falle eines wiederholten Unfalls bestens informiert! 

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Nach dem Unfall ist nicht nur die Soforthilfe entscheidend – auch die Dokumentation zählt:

  • Unfallort und Wetter dokumentieren, Unfallhergang skizzieren oder fotografieren; gegebenenfalls Zeugen festhalten.
  • Fahrzeug erst reinigen, wenn Versicherung informiert wurde, und ggf. ein Gutachten angefordert hat.
  • Behördliche Unterlagen (Polizei, Jagdausübungsberechtigter) zur Wildunfallbescheinigung einreichen.

Versicherung – wer übernimmt die Kosten?

Sie haben den durch den Wildunfall verursachten Schaden dokumentiert und die Versicherung informiert? Abhängig von der jeweiligen Versicherung und dem Versicherungsschutz kann die Kostenübernahme variieren. 

Teilkasko vs. Vollkasko

  • Teilkasko deckt Schäden durch jagdbares Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein etc.). Schäden durch Ausweichmanöver sind meist nicht gedeckt.
  • Vollkasko zahlt nicht nur für Haarwild, sondern oft auch bei Unfällen mit anderen Tieren oder selbstverursachten Schäden und Ausweichmanövern wie auch in Premium-Tarifen mit erweitertem Schutz.

Schadensregulierung

  • Versicherer zahlen im Schnitt rund 3.500 € pro Wildunfall, häufig sogar über 5.000 €, je nach Schaden und Fahrzeugmodell.
  • Alte Verträge enthalten oft kein erweitertes Wildschutz-Paket – 89 % der aktuellen Vollkasko Tarife bieten einen Schutz gegen Unfall mit Tieren aller Art.
  • Bei Versicherung mit Werkstattbindung oder wenn der Schaden hoch ist: neutralen Gutachter einschalten, um faire Bewertung sicherzustellen

Ist ein Kfz Gutachten nach einem Wildunfall sinnvoll?

Ein Kfz-Gutachten bei einem Wildunfall kann in vielen Fällen sehr sinnvoll sein, vor allem wenn der entstandene Schaden nicht offensichtlich oder umfangreicher ist, als es auf den ersten Blick scheint. Hier eine strukturierte Einschätzung:

 

  • Ab ca. 750 € Schadenhöhe: Ab dieser Grenze spricht man von einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden oder Bagatellgrenze.Bei Schäden darüber ist ein Gutachten zur Beweissicherung und genauen Schadensermittlung ratsam.
  • Unklare Schuldfrage oder strittige Regulierung: Zwar gibt es bei Wildunfällen meist keine „gegnerische Partei“,  aber Versicherungen prüfen genau, ob es sich wirklich um einen Wildunfall handelt.Ein Gutachten dokumentiert.  objektiv den Schadenhergang.
Ein Gutachten nach einem Wildunfall sichert Schadenhöhe und Regulierung ab.
  • Bei Ausweichmanövern ohne Wildkontakt: Wenn Sie einem Tier ausweichen und z. B. gegen einen Baum fahren, wird der Schaden oft nur bei Vollkasko übernommen – ein Gutachten hilft, das Szenario glaubhaft zu belegen.
  • Zur Wertbestimmung bei höherwertigen Fahrzeugen: Gerade bei Neuwagen, Leasing- oder Firmenfahrzeugen macht ein Gutachten Sinn, um den Wiederbeschaffungswert und möglichen Wertverlust (merkantiler Minderwert) festzuhalten.
  • Wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt: Manche Versicherer fordern für die Regulierung ein neutrales Gutachten, vor allem bei höheren Beträgen oder bei Verdacht auf Vorschäden.

Wann reicht auch ein Kostenvoranschlag?

  • Bei kleinen Blechschäden unter 750 € genügt oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
  • Wenn Ihre Versicherung mit einer Partnerwerkstatt arbeitet, kann die Einschätzung auch direkt dort erfolgen.
  • Bei klar dokumentierten Schäden, mit Wildunfallbescheinigung (Polizei/Jäger) und eindeutiger Sachlage kann der Aufwand eines Gutachtens entfallen.

Gut zu wissen

  • Bußgeld bei Nichtmeldung: In vielen Bundesländern droht bis zu 5 000 €, wenn ein Wildunfall nicht gemeldet wird – trotz fehlender Meldepflicht z. B. in NRW.
  • Tierschutz und Nachsuche: Auch scheinbar unverletzte Tiere können verletzt sein – Polizei oder Jäger führen Nachsuche durch. Das unterstützt den Tierschutz.
  • Statistik & Sensibilisierung: 2023 meldeten Versicherer rund 280 000 Wildunfälle – rund 750 am Tag. Das zeigt: Wildunfälle sind ein ernstzunehmendes Verkehrsrisiko.

Fazit

Ein Wildunfall kann jeden treffen – doch mit vorausschauender Fahrweise zur richtigen Zeit, der Kenntnis über das Verhalten nach einem Unfall und einem passenden Versicherungsschutz lassen sich Risiken minimieren und Schäden reibungslos regulieren. Achte besonders auf deine Vertragsdetails (z. B. erweiterten Wildschutz) – denn im Ernstfall kann das den Unterschied machen.